Rechtswissen auf einen Blick
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu Mietpreisbremse, Mieterhöhung, Kündigung und mehr – verständlich erklärt von einem spezialisierten Rechtsanwalt.
Mietpreisbremse
Was ist die Mietpreisbremse – und wo gilt sie?
Die Mietpreisbremse begrenzt bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten die zulässige Miethöhe. In der Regel darf die vereinbarte Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) liegen. In Berlin gilt die Mietpreisbremse stadtweit und derzeit mindestens bis Ende 2029. Ausnahmen bestehen insbesondere bei:
- Neubauten: Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.
- Umfassend modernisierte Wohnungen: Auch bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung greift die Mietpreisbremse nicht. Voraussetzung ist, dass die Investitionen (ohne Instandhaltungskosten) ein Drittel eines vergleichbaren Neubaus erreichen.
- Zulässige höhere Vormiete: War die vorherige Miete rechtmäßig höher als die nach dem Mietspiegel zulässige Miete, darf diese grundsätzlich weiter verlangt werden. Das gilt insbesondere, wenn die höhere Miete noch aus der Zeit vor Einführung der Mietpreisbremse (Juni 2015) stammt oder durch eine wirksame Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis entstanden ist.
Damit sich der Vermieter wirksam auf eine dieser Ausnahmen berufen kann, muss er vor Vertragsschluss hierüber schriftlich informiert haben.
Die Durchsetzung der Mietpreisbremse setzt eine wirksame Rüge gegenüber dem Vermieter voraus. Dabei sind formelle und zeitliche Besonderheiten zu beachten. Erfolgt die Rüge innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Mietbeginn, kommt nicht nur eine Absenkung der Miete für die Zukunft, sondern regelmäßig auch die Rückforderung der seit Mietbeginn überzahlten Miete in Betracht.
Besteht das Risiko, dass mir wegen der Mietpreisbremse gekündigt wird?
Die Geltendmachung der gesetzlichen Mietpreisbremse allein ist kein Kündigungsgrund und rechtlich geschützt. Auch eine Eigenbedarfskündigung unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen und ist in der Praxis nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Für gewerbliche Vermieter kommt sie nicht in Betracht.
Sollte dennoch eine Kündigung ausgesprochen werden, lässt sich diese häufig rechtlich überprüfen und abwehren. In solchen Fällen beraten und begleiten wir dich frühzeitig und umfassend und vertreten dich bei Bedarf auch außergerichtlich oder gerichtlich.
Kosten & Ablauf
Welche Kosten fallen an?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst danach entscheidest du, ob du uns mit der anwaltlichen Vertretung zur Durchsetzung deiner Ansprüche beauftragst. Über die Kosten und Risiken deines konkreten Falls informieren wir dich vorab und transparent.
Rechenbeispiel:
- Zahlst du z. B. 1.000 € Miete statt rechtlich zulässiger 600 €, kann sich bei Mietsenkung und Rückforderung für 10 Monate ein Gegenstandswert von ca. 8.800 € ergeben.
- Die außergerichtliche Gebühr (RVG) liegt dann bei rund 770 €. Bei einer außergerichtlichen Einigung kann zusätzlich eine Einigungsgebühr in ähnlicher Höhe anfallen.
- Entscheidend ist aber, dass die Kosten der Rechtsverfolgung als Schadensersatz geltend gemacht werden können und daher regelmäßig von der Gegenseite zu tragen sind!
- Hinweis: Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab. Wir informieren dich vorab transparent.
Falls ein Gerichtsverfahren erforderlich wird:
- Bleibt eine außergerichtliche Einigung aus, besprechen wir mit dir die gerichtliche Durchsetzung. Dabei können zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Im Fall eines erfolgreichen gerichtlichen Verfahrens sind regelmäßig sowohl die gerichtlichen als auch die zuvor entstandenen außergerichtlichen Kosten vom Vermieter zu erstatten.
- Über Höhe, Risiken und Erfolgsaussichten informieren wir dich selbstverständlich vorab, bevor du eine Entscheidung triffst.
Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von den Bedingungen deines Versicherungsvertrags ab. Sind mietrechtliche Streitigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst, übernehmen wir auf Wunsch die Kostendeckungsanfrage für dich und klären, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht – bevor Kosten entstehen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Ersteinschätzung erhältst du in der Regel innerhalb weniger Tage. In den meisten Fällen erzielen wir bereits außergerichtlich eine Einigung. Die künftig geschuldete Miete steht dann kurzfristig verbindlich fest.
Ist dies nicht der Fall, besprechen wir die nächsten Schritte und erheben – sofern gewünscht – innerhalb weniger Wochen Klage. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung kann es je nach Gericht mehrere Monate dauern.
Allgemein
Worin unterscheidet sich das Angebot von Online-Plattformen?
Dein Fall wird individuell anwaltlich geprüft und betreut. Anders als bei vielen Online-Anbietern ist keine Abtretung deiner Ansprüche erforderlich und keine Beteiligung an deiner Rückzahlung vorgesehen. Wir vertreten dich rechtlich, setzen deine Ansprüche konsequent durch und begleiten dich während des gesamten Verfahrens – lösungs- und einigungsorientiert.
Welche Unterlagen brauche ich?
Nach der Beauftragung kannst du die erforderlichen Unterlagen einfach und sicher über unsere Seite hochladen. In der Regel benötigen wir deinen Mietvertrag.
Weitere Dokumente, etwa eine Anwaltsvollmacht oder Unterlagen zur Einordnung nach dem Mietspiegel, stellen wir dir übersichtlich zur Verfügung und gehen sie bei Bedarf gemeinsam mit dir durch. Deine Daten werden dabei vertraulich und datenschutzkonform behandelt.
Weitere Fragen?
Schildere uns deinen Fall direkt – die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
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