Deine Miete ist zu hoch? Wir setzen die Mietpreisbremse in Berlin durch.

Kostenlose Prüfung, ob deine Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt – unverbindlich und durch Rechtsanwälte.

Kostenlos · Unverbindlich · Antwort in wenigen Tagen

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Mietrechtskanzlei.com – Mietrecht in Berlin

  • Rechtsanwälte – Prozesserfahrung aus über 200 Verfahren zur Mietpreisbremse
  • Keine Abtretung deiner Ansprüche
  • Kein Einbehalt deiner Rückforderung
  • Vertraulich

Prüfe in 2 Minuten, ob deine Miete zu hoch ist

Orientierung am qualifizierten Berliner Mietspiegel 2026: zulässig sind in der Regel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB).

Wann die Mietpreisbremse greift – und wann nicht
  • Sie gilt in ganz Berlin (Mietenbegrenzungsverordnung vom 11.11.2025, Geltung 01.01.2026 – 31.12.2029).
  • Nicht bei Erstnutzung/Erstvermietung nach dem 01.10.2014 (§ 556f S. 1 BGB).
  • Nicht bei erster Vermietung nach umfassender Modernisierung (§ 556f S. 2 BGB).
  • Verträge mit Mietbeginn vor dem 01.06.2015 fallen nicht unter die Bremse.
  • Eine höhere Vormiete kann die zulässige Miete beeinflussen (§ 556e BGB).
Datengrundlage und Berechnung

Werte aus dem qualifizierten Berliner Mietspiegel 2026 (Senatsverwaltung, Stichtag 01.09.2025). Berechnung: Straßenverzeichnis → Wohnlage, Tabelle → Mittelwert, in der Regel plus 10 % (§ 556d BGB). Orientierung, keine Rechtsberatung. Amtliche Quelle: mietspiegel.berlin.de

So läuft deine Mietsenkung ab

Klar · Rechtssicher · Schritt für Schritt

  1. 1

    Prüfung

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Du beantwortest ein paar Fragen – wir prüfen, ob deine Miete voraussichtlich zu hoch ist.

  2. 2

    Beauftragung

    Du entscheidest

    Nur wenn du uns beauftragst, entstehen Kosten – transparent und gesetzlich geregelt.

  3. 3

    Schreiben an den Vermieter

    Rechtlich zwingender Schritt

    Wir fordern die Mietsenkung und ggf. Rückzahlung überzahlter Miete außergerichtlich.

  4. 4

    Ergebnis

    Oft schon erfolgreich

    In vielen Fällen wird die Miete bereits jetzt verbindlich gesenkt.

  5. 5optional

    Gericht

    Nur wenn erforderlich

    Kommt keine Einigung zustande, vertreten wir dich auf Wunsch vollständig vor Gericht.

  6. 6

    Abschluss

    Klare Abrechnung

    Nach Abschluss rechnen wir transparent ab – Vorschüsse werden angerechnet.

Rechtsschutzversicherung vorhanden?

Viele Mieter zahlen über ihre Rechtsschutzversicherung – wir klären auf Wunsch die Deckung, bevor Kosten entstehen.

Häufige Fragen

Welche Kosten fallen an?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst danach entscheidest du, ob du uns mit der anwaltlichen Vertretung zur Durchsetzung deiner Ansprüche beauftragst. Über die Kosten und Risiken deines konkreten Falls informieren wir dich vorab und transparent.

Rechenbeispiel:

  • Zahlst du z. B. 1.000 € Miete statt rechtlich zulässiger 600 €, kann sich bei Mietsenkung und Rückforderung für 10 Monate ein Gegenstandswert von ca. 8.800 € ergeben.
  • Die außergerichtliche Gebühr (RVG) liegt dann bei rund 770 €. Bei einer außergerichtlichen Einigung kann zusätzlich eine Einigungsgebühr in ähnlicher Höhe anfallen.
  • Entscheidend ist aber, dass die Kosten der Rechtsverfolgung als Schadensersatz geltend gemacht werden können und daher regelmäßig von der Gegenseite zu tragen sind!
  • Hinweis: Die tatsächlichen Kosten hängen vom Einzelfall ab. Wir informieren dich vorab transparent.

Falls ein Gerichtsverfahren erforderlich wird:

  • Bleibt eine außergerichtliche Einigung aus, besprechen wir mit dir die gerichtliche Durchsetzung. Dabei können zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Im Fall eines erfolgreichen gerichtlichen Verfahrens sind regelmäßig sowohl die gerichtlichen als auch die zuvor entstandenen außergerichtlichen Kosten vom Vermieter zu erstatten.
  • Über Höhe, Risiken und Erfolgsaussichten informieren wir dich selbstverständlich vorab, bevor du eine Entscheidung triffst.
Besteht das Risiko, dass mir wegen der Mietpreisbremse gekündigt wird?

Die Geltendmachung der gesetzlichen Mietpreisbremse allein ist kein Kündigungsgrund und rechtlich geschützt. Auch eine Eigenbedarfskündigung unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen und ist in der Praxis nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Für gewerbliche Vermieter kommt sie nicht in Betracht.

Sollte dennoch eine Kündigung ausgesprochen werden, lässt sich diese häufig rechtlich überprüfen und abwehren. In solchen Fällen beraten und begleiten wir dich frühzeitig und umfassend und vertreten dich bei Bedarf auch außergerichtlich oder gerichtlich.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Ersteinschätzung erhältst du in der Regel innerhalb weniger Tage. In den meisten Fällen erzielen wir bereits außergerichtlich eine Einigung. Die künftig geschuldete Miete steht dann kurzfristig verbindlich fest.

Ist dies nicht der Fall, besprechen wir die nächsten Schritte und erheben – sofern gewünscht – innerhalb weniger Wochen Klage. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung kann es je nach Gericht mehrere Monate dauern.

Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Ob deine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von den Bedingungen deines Versicherungsvertrags ab. Sind mietrechtliche Streitigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst, übernehmen wir auf Wunsch die Kostendeckungsanfrage für dich und klären, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht – bevor Kosten entstehen.

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Raúl Carbajosa Niehoff, M.A.

Rechtsanwalt

Prozesserfahrung aus über 200 Verfahren zur Mietpreisbremse — persönlich und strategisch an Ihrer Seite.

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Bereit, deine Miete zu senken?

Beantworte ein paar kurze Fragen – wir prüfen kostenlos und persönlich, ob du Anspruch auf eine Mietsenkung hast.

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