Mietpreisbremse Berlin: Ist deine Miete zu hoch?

Die Mieten in Berlin sind in den vergangenen Jahren immer stärker gestiegen – oft über das hinaus, was rechtlich zulässig ist. Viele Mieterinnen und Mieter zahlen deutlich mehr, als sie müssten. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob deine Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt – rechtlich fundiert & digital.

Kostenlose Ersteinschätzung · Keine Verpflichtung · Persönlich anwaltlich geprüft

Mietpreisrechner: Miete mit dem Berliner Mietspiegel 2026 vergleichen

✔ Prüfung durch Rechtsanwalt

✔ Keine Abtretung deiner Ansprüche

✔ Kein Einbehalt deiner Rückforderung

✔ DSGVO-konform

Transparent · effizient · rechtssicher

Was die Mietpreisbremse in Berlin bedeutet

Die Mietpreisbremse begrenzt, wie hoch die Nettokaltmiete bei Vertragsschluss höchstens liegen darf: in der Regel die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent. In Berlin ist der Maßstab dafür der qualifizierte Mietspiegel 2026.

Viele Berlinerinnen und Berliner zahlen deutlich mehr. Ob das in deinem Fall rechtswidrig ist, entscheidet nicht ein Mittelwert, sondern der Vertrag: Mietbeginn, Vormiete, Modernisierung, Möblierung und Ausnahmen nach § 556f BGB.

Deshalb starten wir mit einer rechnerischen Orientierung und prüfen danach den Einzelfall anwaltlich – kostenlos und ohne Mandatszwang.

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse

Gilt die Mietpreisbremse in Berlin 2026 noch?
Ja. Berlin ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Ob sie für deinen Vertrag greift, hängt vom Mietbeginn (in Berlin ab 01.06.2015), von Ausnahmen wie Neubau und von den Details des Mietvertrags ab.
Wie prüfe ich, ob meine Miete zu hoch ist?
Orientierung gibt der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2026 plus 10 Prozent. Der Mietpreisrechner zeigt diese Spanne in Sekunden. Ob daraus ein Anspruch folgt, hängt von Vormiete und Vertragsgestaltung ab – das prüfen wir im Schnellcheck.
Welche Ausnahmen gibt es?
Typisch sind Erstnutzung und Erstvermietung nach dem 01.10.2014 (Neubau) sowie die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Eine höhere Vormiete darf unter engen Voraussetzungen weitergegeben werden. Diese Fälle bildet ein Rechner nicht vollständig ab.
Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Wenn die Mietpreisbremse greift, kann die Miete über der Kappe oft für einen begrenzten Zeitraum zurückverlangt werden. Ob und in welcher Höhe das möglich ist, lässt sich erst nach Einsicht in den Mietvertrag beurteilen.
Was kostet die Prüfung?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Mandat entsteht erst, wenn du uns ausdrücklich beauftragst. Wir treten deine Ansprüche nicht ab und behalten keine Rückforderung ein.

So läuft es ab

  1. 📝

    1. Prüfung

    Kostenlose Ersteinschätzung. Du beantwortest ein paar Fragen – wir prüfen, ob deine Miete voraussichtlich zu hoch ist.

  2. 📂

    2. Beauftragung

    Du entscheidest. Nur wenn du uns beauftragst, entstehen Kosten – transparent und gesetzlich geregelt.

  3. ✉️

    3. Schreiben an den Vermieter

    Rechtlich zwingender Schritt. Wir fordern die Mietsenkung und ggf. Rückzahlung überzahlter Miete außergerichtlich.

  4. 🤝

    4. Ergebnis

    Oft schon erfolgreich. In vielen Fällen wird die Miete bereits jetzt verbindlich gesenkt.

  5. ⚖️

    5. Gericht (nur wenn erforderlich)

    Durchsetzung deiner Rechte. Kommt keine Einigung zustande, vertreten wir dich auf Wunsch vollständig vor Gericht.

  6. ✔️

    6. Abschluss

    Klare Abrechnung. Nach Abschluss rechnen wir transparent ab – Vorschüsse werden angerechnet.

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