Berlin-Friedrichshain (Niederbarnimstraße) – Miete von 995 € auf 725 € gesenkt und 1.000 € Rückzahlung

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In einem von uns betreuten Fall in Berlin-Friedrichshain (Niederbarnimstraße) konnte die überhöhte Miete einer rund 75 m² großen 3-Zimmer-Altbauwohnung außergerichtlich deutlich reduziert werden – die Angelegenheit ist durch eine umfassende Nachtragsvereinbarung abschließend und rechtssicher geregelt. Für die Wohnung zahlte unser Mandant zuletzt eine indexierte Nettokaltmiete von 994,65 € (ursprünglich 950,00 €). Wir rügten gegenüber der Vermieterseite einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB); bereits wenige Tage nach unserem anwaltlichen Tätigwerden signalisierte die Gegenseite Entgegenkommen.

Die nun geschlossene Vereinbarung umfasst weit mehr als eine reine Mietsenkung. Die Nettokaltmiete sinkt rückwirkend zum 1. Mai 2026 auf 725 € – eine Reduzierung um rund 27 %. Hinzu kommt die Rückzahlung überzahlter Miete (zunächst 269,65 € für Mai 2026, zuzüglich aller weiteren ab Wirksamwerden der Senkung zu viel gezahlten Beträge) sowie eine anteilige Rückerstattung der Mietkaution in Höhe von 600 €, da diese auf Basis der überhöhten Ausgangsmiete zu hoch bemessen war. Zudem entfällt die Indexmietvereinbarung, sodass künftige automatische Mieterhöhungen vom Tisch sind. Die Vermieterseite trägt darüber hinaus zwei Drittel der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten (671,16 € von 1.006,74 €). Schließlich wurde für die Dauer der laufenden Baumaßnahmen und der Gerüststellung am Gebäude eine Mietminderung von 20 % vereinbart – unter anderem wegen Lärm, Staub, Verschattung und eingeschränkter Nutzbarkeit des Balkons.

Nach unserer Einschätzung wäre auf Grundlage des Berliner Mietspiegels rechnerisch eine noch niedrigere Miete denkbar gewesen. Nach umfassender Beratung entschied sich unser Mandant jedoch bewusst für die schnelle, einvernehmliche und rechtssichere Lösung – und damit für ein insgesamt sehr vorteilhaftes Gesamtpaket ohne die Unwägbarkeiten und die Dauer eines Gerichtsverfahrens. Das weitere Vorgehen bestimmt selbstverständlich stets der Mandant in enger Rücksprache mit uns; dabei erläutern wir sämtliche rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile, einschließlich etwaiger Kosten- und Prozessrisiken.

Gerade bei Neuvermietungen sowie Index- und Staffelmietverträgen lohnt sich die Prüfung der Mietpreisbremse. Wir prüfen Ihren Mietvertrag, machen überzahlte Beträge geltend und setzen Ihre Rechte konsequent durch – außergerichtlich wie gerichtlich. Jetzt unverbindlich Mietvertrag prüfen lassen.