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Berlin-Moabit (Rostocker Straße) – Mietsenkung von 270 € auf 208 € und Rückforderung von 1.350 € geltend gemacht (anhängig)

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Die Nettokaltmiete einer rund 30 m² großen Wohnung in Berlin-Moabit soll von derzeit 270 € auf 208 € monatlich gesenkt werden.

Das Mietverhältnis besteht seit Oktober 2024. Die vereinbarte Miete entspricht einem Quadratmeterpreis von etwa 9 €/m² und liegt damit deutlich über der nach dem Berliner Mietspiegel zulässigen Miethöhe. Unter Berücksichtigung der konkreten Wohnlage (einfache Lage) sowie der wohnwertrelevanten Merkmale ergibt sich eine ortsübliche Vergleichsmiete von rund 6,33 €/m². Daraus folgt – inklusive des gesetzlichen Neuvermietungszuschlags von 10 % – eine maximal zulässige Nettokaltmiete von 208,19 € monatlich.

Die monatliche Überzahlung beläuft sich auf rund 62 €, was seit Mietbeginn zu einer entsprechenden Überzahlung geführt hat. Einschließlich einer überhöhten Mietkaution ergibt sich derzeit ein Rückforderungsanspruch in Höhe von rund 1.350 €.

Die Mietpreisrüge wurde wirksam erhoben. Nachdem eine Reaktion der Vermieterseite ausblieb, wurde diese erneut zur Absenkung der Miete sowie zur Rückzahlung der überzahlten Beträge aufgefordert. Gleichzeitig wurde umfassend Auskunft über etwaige Ausnahmetatbestände verlangt, insbesondere zu einer möglichen Vormiete sowie zu durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen.

Besonderes Gewicht kommt im vorliegenden Fall der konkreten Spanneinordnung nach dem Berliner Mietspiegel zu. Während einzelne wohnwertrelevante Merkmale neutral oder positiv zu bewerten sind, überwiegen insgesamt die Negativmerkmale, insbesondere hinsichtlich Gebäudezustand und Wohnumfeld, was zu einer deutlichen Absenkung innerhalb der Mietspiegelspanne führt.

Eine außergerichtliche Einigung wird weiterhin angestrebt. Sollte diese nicht zustande kommen, ist die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche vorgesehen.