Berlin-Moabit (Emdener Straße) – Mietsenkung 520 € → 333 €, ~1.565 € Rückforderung (anhängig)

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Für eine neu von uns betreute Mandantin haben wir die überhöhte Miete einer Wohnung in Berlin-Moabit (Emdener Straße) gerügt. In diesem Staffelmietverhältnis liegt die Nettokaltmiete bei rund 520 € – nach dem Berliner Mietspiegel 2024 sind hier jedoch nur etwa 330 € zulässig. Die vereinbarte Miete liegt damit rund ein Drittel über der gesetzlichen Höchstmiete.

Auf dieser Grundlage haben wir die Absenkung auf das zulässige Maß, die Rückzahlung der überzahlten Beträge und die anteilige Rückerstattung der zu hoch bemessenen Mietkaution geltend gemacht. Parallel verfolgen wir eine Mietminderung wegen mehrerer Wohnungsmängel – insbesondere Feuchtigkeit und Schimmel, ein mitvermietetes, aber nicht nutzbares Kellerabteil sowie eine über Monate defekte Hauseingangstür. In der Summe stehen damit derzeit Rückzahlungsansprüche von rund 1.500 € im Raum; daneben haben wir die fachgerechte Mängelbeseitigung, Auskunft zu den preisrechtlich maßgeblichen Tatsachen (§ 556g BGB) und die Übernahme der außergerichtlichen Kosten verlangt.

Die Angelegenheit steht noch am Anfang. Wir haben der Vermieterseite eine kurze Frist zur Reaktion gesetzt und streben ausdrücklich eine einvernehmliche Klärung an. Das weitere Vorgehen bestimmt selbstverständlich die Mandantin in enger Rücksprache mit uns, wobei wir sämtliche rechtlichen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile einschließlich etwaiger Kosten- und Prozessrisiken erläutern. Über den weiteren Fortgang werden wir berichten.

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