Berlin-Friedrichshain (Schreinerstraße) – Miete von 1.220 € auf 825 € gesenkt und 1.975 € Rückforderung
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Berlin-Friedrichshain (Schreinerstraße) – Miete von 1.220 € auf 825 € gesenkt und 1.975 € Rückforderung
In einem mietrechtlichen Mandat betreffend eine Wohnung in der Schreinerstraße in Berlin-Friedrichshain konnte eine deutliche Reduzierung der Nettokaltmiete erreicht werden. Die Wohnung in der Schreinerstraße wurde mit Mietbeginn zum 1. Oktober 2025 zu einer monatlichen Nettokaltmiete von 1.220 € vermietet. Bei einer Wohnfläche von ca. 73,49 m² entsprach dies einem Quadratmeterpreis von rund 16,60 €/m².
Bereits kurz nach Mietbeginn wurde ein Verstoß gegen die Regelungen der Mietpreisbremse gerügt. Nachdem außergerichtlich zunächst keine abschließende Klärung erzielt werden konnte, wurde Klage auf Rückzahlung überzahlter Miete sowie auf Feststellung der zulässigen Miethöhe beim Amtsgericht Kreuzberg erhoben.
Zwischen den Parteien bestand Streit über die nach §§ 556d ff. BGB gesetzlich zulässige Miethöhe. Im Ergebnis konnte eine einvernehmliche Lösung erzielt werden: Die monatliche Nettokaltmiete wurde rückwirkend ab Mietbeginn auf 825 € reduziert. Dies entspricht einer monatlichen Entlastung von 395 € bzw. rund 4.740 € jährlich.
Für den Zeitraum Oktober 2025 bis einschließlich Februar 2026 verpflichtete sich der Vermieter zur Rückzahlung überzahlter Nettokaltmiete in Höhe von 1.975 €. Zudem übernahm der Vermieter einen wesentlichen Teil der Rechtsverfolgungskosten sowie die Gerichtskosten des Verfahrens.
Der Fall zeigt, dass sich die Prüfung der Mietpreisbremse auch bei noch jungen Mietverhältnissen wirtschaftlich erheblich lohnen kann. Gerade wenn die Mietpreisrüge zeitnah nach Mietbeginn erhoben wird, lassen sich überhöhte Mieten nicht nur für die Zukunft senken, sondern auch bereits gezahlte Beträge effektiv zurückfordern.