Berlin-Moabit (Havelberger Straße) – Miete von 1.157 € auf 990 € gesenkt und 2.807 € Rückzahlung

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Eine 105 m² große Altbauwohnung in Berlin-Moabit wurde für 1.113 € Nettokaltmiete vermietet. Durch eine Staffelmiete sollte die Miete bis 2034 auf über 1.550 € steigen. Unsere Prüfung anhand des Berliner Mietspiegels 2024 zeigte, dass die vereinbarte Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt und die zulässige Höchstmiete deutlich überschritten war.

Die Vermieterseite verwies auf eine hohe Vormiete. Das haben wir geprüft. Entscheidend war, ob auch diese Vormiete zulässig war. Da das vorherige Mietverhältnis erst nach dem 1. Juni 2015 begonnen hatte, galt bereits die Mietpreisbremse.

Nach unserer Rüge wurde innerhalb kürzester Zeit außergerichtlich eine Einigung erzielt. Die Nettokaltmiete sank rückwirkend ab Oktober 2024 auf 990,41 €. Die Staffelmiete wurde durch eine niedrigere Staffelregelung ersetzt. Zudem erhielten die Mieter 2.806,80 € zurück.

Die Rückzahlung floss vollständig an die Mieter. Der Anspruch wurde bei uns weder abgetreten noch als Provision einbehalten.

Wer innerhalb der ersten 30 Monate nach Mietbeginn rügt, kann meist die seit Mietbeginn zu viel gezahlte Miete zurückfordern (§ 556g Abs. 2 BGB). Auch später lohnt sich eine Prüfung oft noch, da sich die Miete zumindest für die Zukunft senken lässt.

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