Berlin-Moabit (Wiclefstraße) – Miete von 700 € auf 550 € gesenkt und 1.500 € Rückforderung
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Die Nettokaltmiete der 65 m² großen Wohnung in der Wiclefstraße konnte bereits wenige Tage nach unserem anwaltlichen Tätigwerden außergerichtlich deutlich reduziert werden. Der Vermieter senkte die Miete von 700 € auf 550 € monatlich und sagte zugleich die Übernahme der angefallenen Anwaltskosten zu. Zudem wurde eine Rückzahlung überzahlter Miete in Höhe von 1.500 € vereinbart.
Nach unserer Einschätzung ist jedoch auch die reduzierte Miete weiterhin überhöht. Auf Grundlage des Berliner Mietspiegels halten wir eine Nettokaltmiete von rund 395 € für angemessen und prüfen derzeit die gerichtliche Durchsetzung.
Der Vermieter – eine größere gewerbliche Immobiliengesellschaft – beruft sich demgegenüber auf eine bestandsgeschützte Vormiete aus dem Jahr 2013, also vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse, die bereits 550 € betragen haben soll. Dies wird von uns bestritten. Im Streitfall müsste die Gegenseite diese Vormiete substantiiert darlegen und beweisen, etwa durch Vorlage entsprechender Unterlagen oder durch Zeugenbeweis – was erfahrungsgemäß häufig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.
Unabhängig davon stellt sich die weitere Frage, ob der Vermieter seiner gesetzlichen Hinweispflicht ausreichend nachgekommen ist. Wurde der Mieter vor Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über eine über dem Mietspiegel liegende Vormiete informiert, kann sich der Vermieter hierauf regelmäßig erst nach Ablauf eines sogenannten „Strafzeitraums" von bis zu zwei Jahren nach Nachholung des Hinweises berufen.