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Mieterhöhungsklage in Berlin-Moabit weitgehend abgewehrt

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Berlin-Moabit (Stephanstraße): Mieterhöhungsklage des Vermieters vor dem Amtsgericht Mitte weitgehend abgewehrt

Nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter können versuchen, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. In einem von uns begleiteten Verfahren vor dem Amtsgericht Mitte mussten sich Mieter gegen eine Mieterhöhungsklage nach dem Berliner Mietspiegel verteidigen.

Der Vermieter verlangte für eine Altbauwohnung in der Stephanstraße in Berlin-Moabit eine Erhöhung der Nettokaltmiete und erhob hierzu Klage. Zur Begründung berief sich die Vermieterseite auf verschiedene angeblich wohnwerterhöhende Merkmale der Wohnung und des Gebäudes.

Es zeigte sich jedoch schnell, dass mehrere dieser Behauptungen nicht ausreichend substantiiert waren. Das Gericht wies darauf hin, dass grundsätzlich der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für wohnwerterhöhende Merkmale trägt. Ein konkreter Vortrag zu einzelnen behaupteten Ausstattungsmerkmalen fehlte jedoch zumeist, etwa zur angeblichen besonderen Hochwertigkeit des Parketts. Gleichzeitig waren auch wohnwertmindernde Umstände zu berücksichtigen, etwa das Fehlen eines Balkons.

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schlug das Gericht schließlich eine vergleichsweise Lösung vor. Die Parteien einigten sich darauf, dass die Nettokaltmiete lediglich sehr moderat um einen nahezu vernachlässigbaren Betrag monatlich erhöht wird.

Entsprechend fiel auch die Kostenentscheidung aus: Rund vier Fünftel der Kosten des Rechtsstreits musste der Kläger tragen.

Der Fall zeigt exemplarisch, dass Mieterhöhungsklagen nach dem Mietspiegel keineswegs automatisch Erfolg haben. Vermieter müssen die behaupteten wohnwerterhöhenden Merkmale im Einzelnen darlegen und im Streitfall auch beweisen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung der Mieterhöhung und eine konsequente Verteidigung können daher entscheidend dazu beitragen, überzogene Mieterhöhungen erfolgreich abzuwehren.